Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr.  5265.)  Bekanntmachung  des  Allerhoͤchsten  Erlasses  vom  30.  August  1860.,  betreffend
die  Umwandlung  der  Kommanditgesellschaft  zur  Gruͤndung  des  Bades
Neuenahr  im  Regierungsbezirk  Coblenz  in  eine  Aktiengesellschaft  unter  der
Firma:  „Aktiengesellschaft  zur  Gruͤndung  des  Bades  Neuenahr  im  Ahrthale“
  und  Bestaͤtigung  ihres  Statuts.  Vom  10.  September  1860.

D.  Regenten  Prinzen  von  Preußen  Königliche  Hoheit  haben,  im  Namen
Seiner  Majestät  des  Königs,  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  30.  August
1860.  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  9.  November  1843.  die  Umwandlung  der
bestehenden  Kommanditgesellschaft  zur  Gründung  des  Bades  Neuenahr  im  Reierungsbezirk
  Coblenz  in  eine  Aktiengesellschaft  unter  der  Firma:  „Aktiengesellschaft
  zur  Gründung  des  Bades  Neuenahr  im  Ahrthale“  mit  dem  Domizil  zu
Neuenahr  zu  genehmigen  und  deren  Statuten  zu  bestätigen  geruht,  was  hierdurch
  nach  Vorschrift  des  §.  3.  des  Gesetzes  über  die  Abtiengesellschaften  vom
9.  November  1843.  mit  dem  Bemerken  zur  offentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,
daß  der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  Statuten  durch  das  Amtsblatt  der  Königlichen
Regierung  zu  Coblenz  bekannt  gemacht  werden  wird.

Berlin,  den  10.  September  1860.

Der  Minister  für  Handel,  Der  Der  Minister  der  geist-Gewerbe
  und  öffentliche  Minister  lichen,  Unterrichts-und
Arbeiten.  des  Innern.  Medizol  Angelegeneiten.

v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Schwerin.  Im  Aufstrage:
Lehnert.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  Decker).