Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5267.) Allerhöchster Erlaß vom 25. August 1860., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
im Kreise Cottbus des Regierungsbezirks Frankfurt von Cottbus bis zur 
Kalauer Kreisgrenze in der Richtung auf Drebkau. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee im Kreise Cottbus des Regierungsbezirks Frankfurt von Cottbus bis 
zur Kalauer Kreisgrenze in der Richtung auf Drebkau genehmigt habe, ver- 
leihe Ich hierdurch den Kreisständen das Expropriationsrecht für die zu die- 
ser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materlalien, nach Maaßgabe der für die 
Scaats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Ich den Kreisständen gegen üecbernahnt der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen 
von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängeen Bestimmungen we- 
en der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Ostende, den 25. August 1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5207—5268.) 61“ (Nr. 5268.)
	        
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