Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5269.) Allerhoͤchster Erlaß vom 21. September 1860., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte fuͤr die Verlaͤngerung der Chaussee von Kotzenau 
nach Reisicht resp. Hainau bis Neusorge im Regierungsbezirk Liegnitz. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Verlängerung der 
durch die Erlasse vom 23. Dezember 1850. und 24. April 1854. bereis ge- 
nehmigten Chaussee von Kotzenau nach Reisicht resp. Hainau bis Neusorge im 
Regierungsbezirk Liegnitz genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauun- 
ternehmern, Grafen zu Dohna auf Kotzenau, Grafen v. Nostitz auf Parchau, 
Freifrau v. Senden-Bibran und der Stadtgemeinde Hainau, einem jeden für 
die von ihm zu erbauende Strecke, resp. den Kreisen Goldberg-Hainau, Lüben 
und Glogau das Expropriationsrecht für die zu der ganzen Chaussee von Hai- 
nau nach Neusorge erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen besiehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich den vorgenannten Bauunternehmern, resp. den Kreisen Gold= 
berg-Hainau, Lüben und Glogau gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach 
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
eld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 21. September 1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. ov. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Ir. 3085.——5a ) Eir. 670.)
	        
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