Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr.  5267.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  August  1860.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chaussee
im  Kreise  Cottbus  des  Regierungsbezirks  Frankfurt  von  Cottbus  bis  zur
Kalauer  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Drebkau.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee
  im  Kreise  Cottbus  des  Regierungsbezirks  Frankfurt  von  Cottbus  bis
zur  Kalauer  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Drebkau  genehmigt  habe,  verleihe
  Ich  hierdurch  den  Kreisständen  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser
  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materlalien,  nach  Maaßgabe  der  für  die
Scaats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich
  will  Ich  den  Kreisständen  gegen  üecbernahnt  der  künftigen  chausseemäßigen
  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden
  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen
von  Ihnen  angewendet  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem
Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängeen  Bestimmungen  ween
  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung
ommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Ostende,  den  25.  August  1860.
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs:
Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.
v.  d.  Heydt.  v.  Patow.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

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