— 183 —
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises
II. Emission
Lillr. WE
über . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über
..... Thaler ..... Stlbergrofcheu.
vom.......... bö..............................
und spclerbin die Zinsen der vorhenanmtem- Rreis. cligation fürd 2 Halbjahr
vom
............ ismit(1nBucl)stabm)Thale1-n
.......... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Königsberg.
Koönigsberg, den .. ten . .... 18.
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im
Königsberger Landkreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres
an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, Negicrungsbezirk Königeberg.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises
II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
des Königsberger Landkreises II. Emission
Littr. ....über. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ..4 Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-Kommunalkasse
zu Königsberg.
Königsberg, denn . . .... 18.
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im
Königsberger Landkreise.
Fr. MBB—7004.) (Nr. 7004.)