— 343 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— NMNr. 37. —
(Nr. 5611.) Allerhöchster Erlaß vom 17. September 1862., betreffend die Verleihung der
siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von Samplawa bis zur Grenze des Kreises Löbau in der Richtung auf
Deutsch-Eylau, im Regierungsbezirk Marienwerder.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen * den Bau einer Chaussee
von Samplawa bis zur Grenze des Kreises Löbau in der Richtung auf Oeursch-
Eplau im Regierungsbezirk Marienwerder genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Löbau das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erfor-
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau=
und Unterhaltungs-Materlalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem
genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee eld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Besiunmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be-
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 17. September 1862.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
gJahrgang 1862. (Nr. 5611—5612) 50 (Nr. 5612)
Ausgegeben zu Berlin den 25. Oktober 1862.