Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 343 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— NMNr. 37. — 
  
(Nr. 5611.) Allerhöchster Erlaß vom 17. September 1862., betreffend die Verleihung der 
siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Samplawa bis zur Grenze des Kreises Löbau in der Richtung auf 
Deutsch-Eylau, im Regierungsbezirk Marienwerder. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen * den Bau einer Chaussee 
von Samplawa bis zur Grenze des Kreises Löbau in der Richtung auf Oeursch- 
Eplau im Regierungsbezirk Marienwerder genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
dem Kreise Löbau das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erfor- 
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= 
und Unterhaltungs-Materlalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem 
genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung 
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee eld-Tarifs, einschließlich 
der in demselben enthaltenen Besiunmungen über die Befreiungen, sowie der 
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be- 
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier- 
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 17. September 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Holzbrinck. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
  
gJahrgang 1862. (Nr. 5611—5612) 50 (Nr. 5612) 
Ausgegeben zu Berlin den 25. Oktober 1862.
	        
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