Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

188  Nr.  80.  1917.

81.
Es  dürfen  nicht  übersteigen  die  Preise
#a)  für  Spinnpapier  die  in  der  Preistafel  1  (Spinnpapierhöchstpreise)““),
b)  für  einfache,  gezwirnte  oder  geschnürte  Papiergarne,  welche  mit  anderen
aserstoffen  nicht  vermischt  sind,  die  in  der  Preistafel  II  (Papiergarnhöchstpreise)
  genannten  Sätze).

8  2.

.  Die  Höchstpreise  für  Spinnpapier  verstehen  sich  auf  Grund  eines  Feuchtigkeisgehaltes
  des  Papiers  von  6  bis  8  vom  Hundert  des  absoluten  Trockengewichtes,
  einschließlich  Hülsen  und  Verpackung  in  Packpapier,  ab  Fabrik
oder  Lagerstelle  des  Verkäufers,  netto  Kasse  mit  einem  Ziel  von  14  Tagen
ab  Versand.  Innerhalb  3  Monate  —  gerechnet  vom  Tage  des  Eintreffens  —
zurückgesandte  Holzhülsen  müssen  bei  frachtfreier  Rücksendung  in  gebrauchsfähigem
  Zustande  zum  Papierpreise  zurückgenommen  werden.

Die  Hoöchstpreise  für  Papiergarn  verstehen  sich  für  Kreuzspulaufmachung  auf
Grund  eines  Feuchtigkeitsgehaltes  des  Garnes  von  15  vom  Hundert  des
absoluten  Trockengewichtes,  einschließlich  Spulen  und  ausschließlich  des
Gewichts  der  Verpackung,  ab  Fabrik  oder  Lagerstelle  des  Verkäufers,
netto  Kasse  mit  einem  Ziel  von  14  Tagen  ab  Versand.

Das  Gewicht  der  Hülsen  darf  1  vom  Hundert  des  Gesamtgewichtes
(Gewicht  von  Garn  und  Hülsen)  bei  15  vom  Hundert  Feuchtigkeit  nicht
übersteigen.  ÜUberschreitet  das  Hülsengewicht  diese  Grenze,  so  ist  der  Unterschied
  zwischen  dem  erlaubten  und  dem  tatsächlichen  Hülsengewicht  zum  vollen
Garnpreise  zu  vergüten.  Packung  darf  in  Rechnung  gestellt  werden,  muß
aber  bei  spesenfreier  Rücksendung  innerhalb  eines  Monats  —  gerechnet
vom  Tage  des  Eintreffens  —  in  gebrauchsfähigem  Zustande  zum  vollen
Betrage  zurückgenommen  werden.

3.  Bei  Stundung  des  Kaufpreises  dürfen  bis  2  vom  Hundert  über  Reichsbankdiskont
  als  Zinsen  berechnet  werden.

83.
Diese  Bekanntmachung  tritt  am  20.  Februar  1917  in  Kraft.

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5

*)Sind  in  Verträgen,  die  vor  Inkrafttreten  dieser  Bekannrmachung
  abgeschlossen  sind,  höhere  Preise  vereinbart,  so  lindet  der
letzte  Absatz  des  §  3  der  Bekanntmamung  Nr.  W.  HI.  4000/12.  16.  K.  RAM.  vom
1.  Februar  1917  Anwenbdung.