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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises
Littr.. *8—— II. Serie
uͤber .. . . . . . . Thaler zu vier ein V Prozent Zinsen uͤber ........ Thaler
..... Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen NRückgabe in der
Zut vom. ......... is resp. vom.r
............. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation
727 das Halbjahr vomrmrmrm bi. mit (in Buchstt aben)
Thalern .... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Pr.
Holland.
Pr. Holland, den ..ten ... .... . ... 18..
Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Pr. Holländer Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, Negierungebezirk Königeberg.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises
(II. Serie).
Der Inhaber dieses Talons empfängt, sofern nicht rochtzeiis Wider=
spruch dagegen erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des
Pr. Hollander Kreises
Liltr. - über Thaler à vier ein halb Prozent Zinsen
die . . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Pr. Holland.
Pr. Holland, den . .ten ... . . .... .. 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Pr. Holländer Kreise.
Johrgang 1803. (Nr. 5699—5700.) 35 (r. 5700.)