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Die Ausreichung der Dididendenscheine erfolgt an den Prsentanten des
Talons, sofern nicht von dem als solcher sich legitmmirenden Inhaber der Aktie
vorher bei dem Direktorium der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben
worden ist. Im Falle solchen Widerspruchs werden die Dioidendenscheine zum
Depositorium des Koniglichen Stadt= und Kreisgerichts zu Magdeburg ge-
bracht und die streitenden Interessenten zur Entscheidung über den unter ihnen
streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen.
g. 2.
Verlorene, vernichtete oder sonst abhanden gekommene Talons müssen in
Gemäßheit der 9#. 21. und 22. des Alerdechst bestätigten Statuts vom
13. September 1841. mortifizirt und in Stelle der mortifizirten Talons neue
ertheilt werden.
Talon
zu
der Aktie der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft
Inhaber empfängt gegen diesen Talon zu der Aktie der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahngesellschaft Mbl .. die .. t Serie Dividendenscheine
auf die Jahre 18.. bis 18.., sofern dagegen Seitens des als solchen legi-
timirten Inhabers der Aktie bei dem Gesellschafts-Direktorium vorher kein
schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
Magdeburg, den t# 186.
Das Direktorium
der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft.
(Nr. 5642.)