Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Quittungsbogen
der
Tilsit-Insterburger  Eisenbahngesellschaft
g
Hrr  .  .  .  ..  .  ...  ........
hat  sich  durch  Zeichnung  einer  Stamm-Hriorttäksakti  von  #ehaen

Thalern  Preußisch  Kurant  bei  der  Tilsik-Insterburger  Eisenbahngesellschaft  betheiligt
  und  auf  diesen  Betrag  die  hierunter  von  dem  Verwaltungsrathe  oder
dem  Finanzkomité  der  Gesellschaft  zu  quittirenden  Raten  eingezahlt.  Die  Aushändigung
  der  Aktie  gegen  Rückgabe  dieses  Quittungsbogens  geschieht,  nachdem
der  Betrag  der  Aktie  voll  eingezahlt  ist.

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(L.  S.)  Das  Finanz-Komité

der  Tilsit-Insterburger  Eisenbahngesellschaft.
(Drei  Unterschriften.)

Kupon
zur
Stamm-Prioritäts-Aktie  der  Tilsit-Insterburger
Eisenbahngesellschaft

während  der  Bauzeit,  nachdem  die  Aktie  voll  eingezahlt  ist.

Der  Inhaber  dieses  Kupons  empfängt  gegen  Einlieferung
desselben  5  Rehlr.  Pr.  Kur.,  geschr.  Fünf  Thaler  Preußisch  Kurank,

als  Zinsen  der  vorgedachten  Aktie  für  das  halbe  Jahr  vo.
...............  bcszum
...............  ,en«"18

Der  Verwaltungsrath
der  Tilsit-Insterburger  Eisenbahngesellschaft.
(L.  S.)  (Faksimile  von  zwei  Unterschriften.)

Dieser  Kupon  wird  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  bis  einschließlich  den  .

nicht  erhoben  ist.

(vr.  8844)  Di-