Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5810.) Allerhschster Erlaß vom 22. Dezember 1862., betreffend die Ertheilung des fünf- 
jährigen Preises an das beste Werk über deutsche Geschichte. 
A Ihren Bericht vom 18. Dezember d. J. will Ich gestatten, daß künftig 
zu der durch das Patent vom 18. Juni 1844. (Gesetz-Samml. S. 403. ff.) 
angeordneten Kommission für die Ertheilung des fünfjährigen Preises an 
das beste Werk über deutsche Geschichte nicht blos ordentliche Mitglieder der 
Königlichen Akademie der Wissenschaften, sondern auch Ehrenmitglieder dieser 
Körperschaft, und nicht blos ordentliche Professoren der Universitäk zu Berlin, 
sondern überhaupt ordentliche und außerordentliche Professoren sämmtlicher 
Landes-Universitten zugezogen werden dürfen. Auch bestimme Ich, unter Auf- 
hebung des F. 9. gedachten Patents, daß künftig die öffentliche Ertheilung des 
Preises in der zur Feier des Geburtslages des Königs Friedrich des Großen 
stattfindenden öffentlichen Sitzung der Akademie der Wissenschaften erfolge. Zu- 
gleich ermächtige Ich Sie, die für das Zusammentreten der Kommission und 
für die einzelnen Stadien ihrer Thatigkeit in den V#. 3. 4. und 7. des Patents 
festgesetzten Termine danach in angemessener Weise abzuändern und solche Be- 
stimmungen zu treffen, welche durch die Zuziehung von Kommissions-Mirgliedern, 
die außerhalb Berlin wohnen, etwa nöthig werden. 
Sie haben diese Order durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 22. Dezember 1862. 
Wilhelm. 
v. Mühler. 
An den Minister der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenheiten. 
(Nr. 5811.)
	        
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