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(Nr. 5811.) Allerhoͤchster Erlaß vom 11. Jonuar 1864., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussce von
der Stadt Biesenthal nach dem Bahnhofe der Berlin-Stettiner Eisenbahn
bei Biesenthal.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von der Stadt Biesenthal, im Kreise Ober-Barnim, Regierungsbezirk Potsdam,
nach dem Bahnhofe der Berlin-Stettiner Eisenbahn bei Biesenthal genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Biesenthal das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange-
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwamige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. Januar 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jascheng 1864. (Nr. 5811—5812) ·5 (Nr. 5812.)