Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1188 — 
(Nr. 6234.) Allerhöchster Erlaß vom 19. November 1865., betreffend die nach dem Tarife 
vom 11. Februar 1861. für die Benutzung der Kandle und Schleusen auf 
den Wasserstraßen in der Provinz Preußen zwischen den Orten Osterode, 
Deutsch-Eylau u. s. w. zu erhebende Abgabe von Kähnen. 6 
A. Ihren Bericht vom 18. d. M. bestimme Ich, daß fortan die nach dem 
Tarife vom 11. Februar 1801. (Gesetz-Samml. S. 171.) für die Benutzung 
der Kanäle und Schleusen auf den Wasserstraßen in der Provinz Preußen zwischen 
den Orten Osterode, Deutsch-Eylau u. s. w. zu erhebende Abgabe von denjenigen 
Kähnen, deren Tragfähigkeit mehr als 1000 Zentner beträgt, nur in dem nach 
der Tragfahigkeit von 1000 Zentnern sich ergebenden Satze zu erlegen ist. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 19. November 1860668. « 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6235.)
	        
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