Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6011.) Bestaͤtigungs-Urkunde eines Nachtrages zu den Statuten der Bergisch-Maͤrkischen 
Eisenbahngesellschaft, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Ritters- 
hausen nach Lennep und Remscheid, sowie einer Eisenbahn von Stprum 
nach Ruhrort, und die Erhshung des Stamm-Aktienkapitals der Gesell- 
schaft um 7 Millionen Thaler. Vom 9. Januar 1865. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von Seiten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft be- 
schlossen worden ist, ihr Umernehmen auf den Bau und Betrieb einer Eisen- 
bahn von Rittershausen nach Lennep und Remscheid, sowie einer Eisenbahn von 
Styrum nach Ruhrort auszudehnen, zu diesem Behuf, sowie zur Ausführung 
mehrerer anderen ihr bereits konzessionirten Eisenbahn-Unterneh ihr bis- 
heriges Stamm-Aktienkapital Littr. A. von 13 Millionen Thalern auf 
20 Millionen Thaler zu erhöhen und demgemäß ihren Statuten den anliegen- 
den Nachtrag einzuverbleiben, wollen Wir zu diesen Beschlüssen unter Bestäti- 
ung des Nachtrages Unsere landesherrliche Genehmigung bierdurch ertheilen. 
* eich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unter- 
nehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, 
namentlich diejenigen über die Expropriation, auf die beiden oben namentlich 
aufgeführten neuen Eisenbahn-Unternehmungen Amwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Besttigung und Genehmigung ist nebst dem Statmen- 
Nachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. # 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kniglichen Instegel. 
Gegeben Berlin, den 9. Januar 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
  
  
Nachtrag 
zu den 
Statuten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. 
g. 1. 
Das Unternehmen der Bergisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft wird 
fuͤr Rechnung des Stamm-Aktienkapitals Lilt. A. auf den Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Barmen-Rittershausen nach Lennep und Remscheid, sowie 
von
	        
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