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(Nr. 6011.) Bestaͤtigungs-Urkunde eines Nachtrages zu den Statuten der Bergisch-Maͤrkischen
Eisenbahngesellschaft, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Ritters-
hausen nach Lennep und Remscheid, sowie einer Eisenbahn von Stprum
nach Ruhrort, und die Erhshung des Stamm-Aktienkapitals der Gesell-
schaft um 7 Millionen Thaler. Vom 9. Januar 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft be-
schlossen worden ist, ihr Umernehmen auf den Bau und Betrieb einer Eisen-
bahn von Rittershausen nach Lennep und Remscheid, sowie einer Eisenbahn von
Styrum nach Ruhrort auszudehnen, zu diesem Behuf, sowie zur Ausführung
mehrerer anderen ihr bereits konzessionirten Eisenbahn-Unterneh ihr bis-
heriges Stamm-Aktienkapital Littr. A. von 13 Millionen Thalern auf
20 Millionen Thaler zu erhöhen und demgemäß ihren Statuten den anliegen-
den Nachtrag einzuverbleiben, wollen Wir zu diesen Beschlüssen unter Bestäti-
ung des Nachtrages Unsere landesherrliche Genehmigung bierdurch ertheilen.
* eich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unter-
nehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften,
namentlich diejenigen über die Expropriation, auf die beiden oben namentlich
aufgeführten neuen Eisenbahn-Unternehmungen Amwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Besttigung und Genehmigung ist nebst dem Statmen-
Nachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. #
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kniglichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 9. Januar 1865.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Nachtrag
zu den
Statuten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.
g. 1.
Das Unternehmen der Bergisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft wird
fuͤr Rechnung des Stamm-Aktienkapitals Lilt. A. auf den Bau und Betrieb
einer Eisenbahn von Barmen-Rittershausen nach Lennep und Remscheid, sowie
von