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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 8. —
(Nr. 6027.) Urkunde, betreffend das Tragen der Insignien des Rothen Adler-Ordens
1. Klasse und des Kronen-Ordens I. Klasse bei gleichzeitigem Besitze beider
Orden. Vom 18. Januar 1865.
W# Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
haben durch die Stiftung des Großkreuzes zu dem Rothen Adler-Orden diesem
die Stellung als zweiter Ritter-Orden des Königlichen Hauses, welche ihm die
Urkunde vom Jahre 1792. zuspricht, für immer gesichert, ungeachtet des gleichen
Ranges, welchen der Königliche Kronen-Orden in allen seinen Klassen mit ihm
hat. Unter Aufrechthaltung dieser Gleichstellung bestimmen Wir mit Bezug-
nahme auf die Urkunden wegen Erweiterung der I. Klasse des Rothen Adler-
Ordens und wegen Stiftung des Königlichen Kronen-Ordens vom 18. Oktober
1861. (Gesetz-Samml. für 1861. S. 797. und für 1862. S. 9.), was folgt:
1) Die Sterne des Rothen Adler= und des Kronen-Ordens I. Klasse
werden nicht mehr gleichzeitig getragen. Der Stern des Rothen Adler-
Ordens I. Klasse wird z Verleihung des Kronen-Ordens I. Klasse
abgelegt, wogegen in diesem Falle, als ein Zeichen, daß der Rothe
Adler-Orden I. Klasse bereits vorher erworben worden war, die Insignien
des Kronen-Ordens I. Klasse in der Art ausgezeichnet werden, daß das
Band des Rothen Adler-Ordens in Emaille bei dem Stern um die
Spitzen desselben und bei dem Kreuze um die Balken desselben ge-
schlungen ist; das Kreuz des Rothen Adler-Ordens I. Klasse wird hier-
bei um den Hals getragen. Wird dagegen der Rothe Adler-Orden
I. Klasse nach dem Kronen-Orden I. Klasse verliehen, so wird der
Stern des letzteren abgelegt, und werden als ein Zeichen, daß der
Kronen-Orden bereits vorher erworben worden war, die Insignien des
Rothen Adler-Ordens I. Klasse in der Art ausgezeichnet, daß das Band
des Kronen-Ordens in Emaille bei dem Stern um die Spitzen desselben
und bei dem Kreuze um die Balken desselben geschlungen ist; das Kreuz
des Kronen-Ordens I. Klasse wird hierbei um den Hals getragen.
2) Das Eichenlaub des Rothen Adler-Ordens geht in diesem Falle, wenn
Johrgang 1865. (Nr. 6027.) 15 die
Ausgegeben zu Berlin den 22. Marz 1865.