Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6039.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Februar 1865., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Wittlich, im Regierungsbezirk Trier, nach Uerzig an der 
Mosel. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heumtigen Tage den Bau elner Gemeinde- 
Chaussee von Wittlich, im Regierungsbezirk Trier, nach Uerzig an der Mosel 
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Dorf, Neuerburg, 
Bombogen-Berlingen und Uerzig das Expropriationsrecht für die zu dieser 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 27. Februar 1865. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminisier und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6040.)
	        
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