Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Schema A. 
Provinz Preußen, RNegierungebezirk Gumbinnen. 
(Stadtwappen) 
Gumbinner Stadtobligation 
über 
Auösgefertigt in Gemägheit des landesherrlichen Privilegiuims voorr. 
(Gesetz-Sammlung von 1865. Seite .. ... ) 
Wi Magistrat der Stadt Gumbinnen urkunden und bekennen hiermit, daß 
der Inhaber dieses Schuldscheines der hiesigen Stadt ein Darlehn von 
.......... Thalem,schreibeThaletnspkeußischKukant 
gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen, indem wir versprechen, 
dasselbe vom 1. Juli 186.. ab mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen und jedem 
Vorzeiger dieses, unter den folgenden Allerhoͤchst genehmigten Bedingungen, 
prompt binnen spaͤtestens ein und dreißig Jahren zuruͤckzuzahlen. 
1) Es werden ausgegeben und mit folgenden Nummern von 1. bis 665. 
versehen: · 
15 Stuͤck à 500 Thaler, 
400 - 4100 - 
250 à 50 - 
2) Jeder Obligation werden zehn Zinsscheine fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. 
bis 18.. beigegeben, zahlbar postnumerando am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres. 
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fuͤnf Jahre werden neue 
Zinsscheine fuͤr je fuͤnf Jahre nach vorheriger oͤffentlicher Bekannt- 
machung von der Stadt-Hauptkasse an die Vorzeiger des der dlteren 
Zinskupons-Serie beigedruckten Talons ausgereicht. Beim Verluste des 
Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie an den 
Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig 
geschehen ist. 
Die Zinsscheine beduͤrfen nur der Unterschrift des Rendanten, die 
der Magistratsmitglieder wird auf ihnen durch den Druck hergestellt. 
4) Die Verzinsung erfolgt zu fünf Prozent in den gedachten halb- 
jährigen Terminen. 
5) Zur Tilgung und Verzinsung dieser 60,000 Thaler wird im Stadt- 
haus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.