Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Schema  A.

Provinz  Preußen,  RNegierungebezirk  Gumbinnen.

(Stadtwappen)

Gumbinner  Stadtobligation

über

Auösgefertigt  in  Gemägheit  des  landesherrlichen  Privilegiuims  voorr.

(Gesetz-Sammlung  von  1865.  Seite  ..  ...  )

Wi  Magistrat  der  Stadt  Gumbinnen  urkunden  und  bekennen  hiermit,  daß
der  Inhaber  dieses  Schuldscheines  der  hiesigen  Stadt  ein  Darlehn  von
..........  Thalem,schreibeThaletnspkeußischKukant
gegeben  hat,  dessen  Empfang  wir  hiermit  bescheinigen,  indem  wir  versprechen,
dasselbe  vom  1.  Juli  186..  ab  mit  fuͤnf  Prozent  jaͤhrlich  zu  verzinsen  und  jedem
Vorzeiger  dieses,  unter  den  folgenden  Allerhoͤchst  genehmigten  Bedingungen,
prompt  binnen  spaͤtestens  ein  und  dreißig  Jahren  zuruͤckzuzahlen.

1)  Es  werden  ausgegeben  und  mit  folgenden  Nummern  von  1.  bis  665.

versehen:  ·
15  Stuͤck  à  500  Thaler,
400  -  4100  -
250  à  50  -

2)  Jeder  Obligation  werden  zehn  Zinsscheine  fuͤr  die  fuͤnf  Jahre  18..

bis  18..  beigegeben,  zahlbar  postnumerando  am  2.  Januar  und
1.  Juli  jeden  Jahres.

3)  Nach  Ablauf  dieser,  sowie  jeder  folgenden  fuͤnf  Jahre  werden  neue

Zinsscheine  fuͤr  je  fuͤnf  Jahre  nach  vorheriger  oͤffentlicher  Bekanntmachung
  von  der  Stadt-Hauptkasse  an  die  Vorzeiger  des  der  dlteren
Zinskupons-Serie  beigedruckten  Talons  ausgereicht.  Beim  Verluste  des
Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den
Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig
geschehen  ist.

Die  Zinsscheine  beduͤrfen  nur  der  Unterschrift  des  Rendanten,  die
der  Magistratsmitglieder  wird  auf  ihnen  durch  den  Druck  hergestellt.

4)  Die  Verzinsung  erfolgt  zu  fünf  Prozent  in  den  gedachten  halbjährigen

  Terminen.

5)  Zur  Tilgung  und  Verzinsung  dieser  60,000  Thaler  wird  im  Stadthaus-