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Benennung der Gegenstände.
Jollsätze für 100 Kilogramm
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an.
von 131/000 bis 140,000 Metres...
: 141,000 170000
171,000 Mctres und darüber
gebleichthtas ...
gefärbtes.
ZLweidräthiges Baumwollengarn:
rohss
gebleichtes . . ...
gefärbtes ..........
Zu Ketten angelegtes Baumwollengarn:
rohes
gebleichtsss
gefärbts.
Rohes gebleichtes oder gefärbtes, drei- oder mehr-
dräthiges Baumwollengarn:
in einfacher Drehunng
in mehrfacher Drehung oder Zwirnuung
Baumwollene Gewebe, rohe, glatt, geköpert, auch
Iwillich:
Ivte Klasse, wenn 100 Ouadratmetres 11 Kilo-
gramm oder mehr wiegen:
bei 35 Fäden und darunter auf 5 Quadrat-
millimetres.
bel 36 Fäden und darüber auf 5 Ouadrat-
millimetrrs
D2te Klasse, wenn 100 Quadratmetres 7 bis aus-
schließlich 11 Kilogramm wiegen:
bei 35 Fäden und darunter
bei 36 bis 43 Fiien
bei 44 Fäden und darüber
(Nr. 6084.)
; Frs. — Cts. für das Kilogr.
„: 50 „
:
Der um ! *— ahöhtegon für das einfache, rohe Garn.
Der Zollsatz für das einfache, rohe Garn um 25 Cen-
timen auf das Kilogramm erhöht.
Der Zollsatz für die Nummer des zur Drehung ver-
wendeten einfachen Garns um 30 PCt. erhöht.
Der ZJollsatz für das rohe) zweidräthige Garn um
15 péEt. erhöht.
Der Zollsatz für das zweidräthige, rohe Garn um
25 Centimen auf das Kilogramm erhöht.
Der Jollsatz für das einfache Garn um 30 pCt. erhöht.
Der Jollsatz für das rohe) zu Ketten angelegte Garn
um 15 PéCt. erhöht.
Der Zollsatz für das rohe) zu Ketten angelegte Garn
um 25 Centimen auf das Kilogramm erhöht.
6 Centimen auf je 1000 Metres.
12 Centimen auf je 1000 Metres.
— Frs. 50 Cts. für das Kilogr.
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