Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung  der  Gegenstände.

Maaßstab

der

Verzollung.

Lollbetrag.


gl.

 

 

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oder  silberhältigen  Lack  überzogen  sind,  mit  Ausnahme  des
Herren,  und  Frauenschmuckes  und  der  Nippes-  und  Toilette-Gegenstände,
  wenn  dieselben  unecht  vergoldet  oder  versilbert
sind.  Ausnahmsweise  gehören  hierher  die  plattirten  (versilberten)
  Drähte,  Bleche,  Tafeln  und  Platten  aus  Kupfer
und  Messing:

a)  Walzen,  Kesseln,  Schüsseln,  Teller,  Töpfe  und  sonstiges
  Kochgeschrr

4)  Alle  nicht  unter  a.  und  c.  genannte,  dann  alle  Metallwaaren
  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  insofern
  diese  Verbindungen  nicht  unter  die  kurzen  Waaren
und  die  Waaren  der  Position  32  g.  fallen.  Ferner
gehören  noch  hierher:  Geriebenes  Messing  (Broncepulver),
  Rauschgold,  Rauschsilber,  Metallfolien,  unechte
leonische  Drähte,  unechtes  Blattgold  und  Blattsilber,
ferner  plattirte  (versilberte)  Drähte,  Bleche  und  Platten,
  aus  Kupfer  und  Messing,  Kupferzündhütchen,  ungefüllte......·......................


c)Schreibfedekn,UhtfourniturenundUhrwetke..·...

Instrumente,  ohne  Rücksicht  auf  die  Materialien,  aus  welchen
sie  gefertigt  sind:

a)  astronomische,  chirurgische,  mathematische,  optische  (mit
Ausnahme  der  gefaßten  Augengläser  und  Oberngucker)
physikalische  und  für  Laboratorien  auch  chemische

b)  musikalischhhhe  .  .  .  ..  ..  ..  ..

Maschinen  und  Maschinenbestandtheile  aus  unedlen  nicht  vergoldeten
  oder  versilberten  Metallen,  allein  oder  in  Verbindung
mit  Nebenbestandtheilen  aus  anderen  Materialien,  insofern
iese  Verbindungen  nicht  unter  die  kurzen  Waaren  fallen,  je
kachden  der  dem  Gewichte  nach  überwiegende  Bestandtheil

esteht:

a)  aus  Gußeisen

hb)  aus  Schmiedeeisen  oder  Stal

0)  aus  anderen  unedlen  Metallen

Anmerk.  Unter  Maschinen  sind  auch  Locomotiven,  Tender  und

Dampfkessel  begriffen.

Kurzwaaren,  folgende:  Herren,  und  Frauenschmuck,  Nippes.

und  Toilette-  Gegenstände  aus  unedlen  Metallen,  unecht  ver.

(r.  6107)

 

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