Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 5996.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1864., betreffend die Errichtung einer 
Handelskammer für dle Stadt Braunsberg, Reglerungsbezirk Königsberg, 
mit dem Sitze in Braunsberg. « 
Auf den Bericht vom 12. Dezember d. J. genehmige Ich die Errichtung 
einer Handelskammer für die Stadt Braunsberg, Regierungsbezirk Königs- 
berg, mit dem Sitze in Braunsberg. Die Handelskammer soll aus sieben 
Mitgliedern bestehen, für welche vier Stellvertreter gewählt werden. Zur Theil- 
nahme an der Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter sind sämmtliche Handel- 
und Gewerbtreibende im Bezirke der Handelskammer berechtigt, welche in einer 
der beiden Gewerbesteuerklassen 4. I. und A. II. veranlagt sind. Im Uebrigen 
finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Er- 
richtung von Handelskammern Anwendung. 
Dieser Erlaß ist durch die Geseh-Eammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 19. Dezember 1864. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6997.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Nachener Hütten-Aktienverein“ mit dem Sitze zu Rothe Erde errichteten 
WMtiengesellschaft. Vom 4. Januar 1865. 
D. Kbönigs Majestckt haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 28. Dezem- 
ber 1864 die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aachener 
Hütten= Aktienverein“ mit dem Sitze zu Rothe Erde, sowie deren Statut vom 
N. Oktober 1864. zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Aachen bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 4. Januar 1865. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
  
Rebigirt im Büreau des Staats-Ministsriums. 
Boerlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker).
	        
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