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(Nr. 5996.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1864., betreffend die Errichtung einer
Handelskammer für dle Stadt Braunsberg, Reglerungsbezirk Königsberg,
mit dem Sitze in Braunsberg. «
Auf den Bericht vom 12. Dezember d. J. genehmige Ich die Errichtung
einer Handelskammer für die Stadt Braunsberg, Regierungsbezirk Königs-
berg, mit dem Sitze in Braunsberg. Die Handelskammer soll aus sieben
Mitgliedern bestehen, für welche vier Stellvertreter gewählt werden. Zur Theil-
nahme an der Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter sind sämmtliche Handel-
und Gewerbtreibende im Bezirke der Handelskammer berechtigt, welche in einer
der beiden Gewerbesteuerklassen 4. I. und A. II. veranlagt sind. Im Uebrigen
finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die Er-
richtung von Handelskammern Anwendung.
Dieser Erlaß ist durch die Geseh-Eammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Berlin, den 19. Dezember 1864.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6997.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma:
„Nachener Hütten-Aktienverein“ mit dem Sitze zu Rothe Erde errichteten
WMtiengesellschaft. Vom 4. Januar 1865.
D. Kbönigs Majestckt haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 28. Dezem-
ber 1864 die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aachener
Hütten= Aktienverein“ mit dem Sitze zu Rothe Erde, sowie deren Statut vom
N. Oktober 1864. zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Aachen bekannt gemacht werden.
Berlin, den 4. Januar 1865.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Gr. v. Itzenplitz.
Rebigirt im Büreau des Staats-Ministsriums.
Boerlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).