Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Oppeln. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Tost-Gleiwitzer Kreises 
Littr — 
über Thaler zu vier und ein halb Prozent Zinsen über 
.. . .... Thaler ... . . .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
EEIILE bis. resp. vom .. ten ..... . ... 
is und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis Obligation 
fuͤr das Halblehr vom biss mit (in Buchslaben) 
“* Thalern .... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Gleiwitz. 
Gleiwitz, dennrnn. 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Tost-Gleiwitzer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungöltig, wenn dessen 
Geidbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fadlligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjohres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Tost-Gleiwitzer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Tost-Gleiwitzer Kreises 
Liur. ..... As .. . .. uͤber ..... Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen 
die .e#e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Gleiwitz, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig 
Widerspruch erhoben hat. 
Gleiwitz, den. rM 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Tost-Gleiwitzer Kreise. 
  
(Nr. 6276—6277. (Nr. 6277.)
	        
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