Schema.
Berliner Stadt-Obligation.
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Littr. (Stadtwappen.) A
Berliner Stadt-Obligation
der Anleihe von 3,000,000 Thaler,
(ausgesertigt in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets -Order vom 1866. (Gesetz-
Samml. von 1800. Stück ..)
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über (500 resp. 200, 100, 50, 25) Thaler Preuß. Kurant.
D. Magistrat der Königlichen Haupt= und Residenzstadt Berlin beurkundet
und bekennt hiermit auf Grund des zustimmenden Beschlusses der Stadtver-
ordneten-Versammlung, daß der Inhaber dieser Obligation ein Kapital von
Fünfhundert Thalern Preußisch Kuraut
(Zweihnndert 2c.),
dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadt zu fordern hat.
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten und innerhalb fünf Jahren nicht redu-
zirbaren Zinsen werden am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres gegen Rück-
peale nee ausgefertigten halbjährigen Zinskupons durch die Stadt-Hauptkasse
gezahlt.
Die Tilgung des ganzen Anleihekapitals geschieht mittelst Verloosung
oder Ankaufs der Obligationen nach einem von der Staatsbehörde genehmigten
Amortisationsplane mit Einem Prozent jährlich und den ersparten Zinsen der
getilgten Obligationen vom 1. Jannar 1870. ab. Den Kommnmnalbehörden
bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, oder auch
sämmtliche Obligationen auf einmal zu kündigen, wogegen den Inhabern der
Obligationen ein Kündigungsrecht nicht zusteht.
Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obligationen und
die Kündigung derselben geschieht durch den Preußischen Staatsanzeiger, das
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und durch zwei Berliner
eitungen.
Mit dem Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist hört die Verzinsung des
Kapitals auf. D
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