— 1472 —
Erster Nachtrag
zu den
Statuten der Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft.
Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung der Aktionaire der Aachen-Mastrichter
Eisenbahngesellschaft wird hierdurch das Allerhöchst bestäkigte Statut
vom 30. Januar 1846. (Gesetz Samml. S. 29.) durch nachfolgende Bestimmung
ergänzt:
Zu Artikel 2. wird zusätzlich bestimmt:
Auch kann die Benutzung und der Betrieb dieser Bahnen nebst
allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten Anderen
übertragen werden.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).