Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1472  —

Erster  Nachtrag

zu  den

Statuten  der  Aachen-Mastrichter  Eisenbahngesellschaft.

Auf  Grund  des  Beschlusses  der  Generalversammlung  der  Aktionaire  der  Aachen-Mastrichter
  Eisenbahngesellschaft  wird  hierdurch  das  Allerhöchst  bestäkigte  Statut
vom  30.  Januar  1846.  (Gesetz  Samml.  S.  29.)  durch  nachfolgende  Bestimmung
ergänzt:
Zu  Artikel  2.  wird  zusätzlich  bestimmt:
Auch  kann  die  Benutzung  und  der  Betrieb  dieser  Bahnen  nebst

allen  damit  zusammenhängenden  Rechten  und  Pflichten  Anderen
übertragen  werden.

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).