Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 1. —
(Nr. 6498.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Osteroder Kreises im Betrage von 40,000 Thalern. Vom 12. No-
vember 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem von den Kreisständen des Osteroder Kreises auf dem Kreistage
vom 16. Juni 1866. beschlossen worden, die noch rüständigen Kosten für die
vom Kreise ausgeführten Shunssecbauten von 40/,000 Thalern im Wege einer
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände:
g diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens
er Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
10,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas t erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des
He. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum
etrage von 40,000 Thalern, in Buchstaben vierzig tausend Thalern, welche in
folgenden Apoints:
20,000 Thaler à 1000 Thaler,
12,000. à 500
5000 . 5 100 ·
2000 — à 50 -
1000 . à 25 -
40,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1868. ab mit wenigstens jährlich Einem Pro-
zent des gesammten Kapitals unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Schuld-
verschreibungen zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-
herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In-
baber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, awsd die Uebertragung
es Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Ja#tgang 1867. (Nr. 6498.) 1 Ge-
Ausgegeben zu Berlin den 3. Januar 1867.