Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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g. 3. 
Die Bestimmungen der 98. 1. und 2. finden bis zur Einführung der 
Preußischen Verfassung in dem ehemaligen Königreich Hannover auf alle im un- 
mittelbaren oder im mittelbaren Staatsdienst stehenden. Beamten Anwendung. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 3 
Gegeben Berlin, den 24. Januar 1867. 
. §.)Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck= Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
(Nr. 6529.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung, der unter der Firma: 
„Essener Maschinenbau-Aktiengesellschafte mit dem Sitze zu Essen errichteten 
Aktiengesellschaft. Vom 19. Januar 1867. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 14. Januar 
1867. die Errichtung einer Akteengesellschaßt unter der Firma: „Essener Maschinen- 
bau-Aktiengesellschaft“ mit dem Sitze zu Essen, sowie deren Statut vom 13. No- 
vember 1866. 8 genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 19. Januar 1867. 
Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Schede. 
  
Redigirt im Buͤreau des Staats - Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel 
(Rov. Decker).
	        
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