Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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So  lange  bis  Wir  eine  andere  Einrichtung  zu  treffen  zweckmäßig  finden,
wird  jede  öffentliche  Stelle  in  der  bisherigen  Art  verwaltet.

Unsere  Kommissarien  zur  Ausführung  des  Friedensvertrages  mit  dem
Goepbrrbogthum  Hessen  sind  von  Uns  angewiesen,  hiernach  die  Besitznahme  auszuführen.


Hiernach  geschieht  Unser  Wille.

Gegeben  Berlin,  den  12.  Januar  1867.

(L.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Bismarck-Schönhausen.  Flrh.  v.  d.  Heydt.  v.  Roon.
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Mühler.  Gr.  zur  Lippe.  v.  Selchow.
Gr.  zu  Eulenburg.

 

(Nr.  6531.)  Allerhöchste  Proklamation  an  die  Eimvohner  vormals  Großherzoglich  Hessischer
Landestheile.  Vom  12.  Januar  1867.

D.o  das  Patent,  welches  Ich  heute  vollzogen  habe,  vercinige  Ich  Euch,  Einwohner
  bisheriger  Großherzoglich  Hessischer  Lande,  mit  Meinen  Unterthanen,
Euren  Nachbaren  und  Deutschen  Brüdern.

Durch  die  Entscheidung  des  Krieges,  durch  den  Friedensvertrag  mit  Eurem
bisherigen  Großherzoge  und  durch  die  Neugestaltung  des  gemeinsamen  Deutschen
Vaterlandes  nunmehr  von  einem  Fürstenhause  getrennt,  dem  Ihr  mit  treuer
Ergebenheit  angehangen,  tretet  Ihr  jetzt  in  den  Verband  des  Nachbarlandes,
dess  Bevölkerung  Gach  durch  Stammesgemeinschaft,  durch  Sprache  und  Sitte

verwandt  und  durch  Gemeinsamkeit  der  Interessen  befreundet  ist.

ch  vertraue  Eurem  Deutschen  und  redlichen  Sinn,  daß  Ihr  Mir  Eure
*  eben  so  aufrichtig  geloben  werdet,  wie  Ich  zu  Meinem  Volke  Euch
aufnehme.

Euren  Gewerben,  Eurem  Handel  und  Eurer  Landwirthschaft  eröffnen  sich
durch  die  Vereinigung  mit  Meinen  Staaten  reiche  Quellen.  Meine  Vorsorge

wird  Eurem  Fleiße  wirksam  entgegenkommen.

Eine  gleiche  Vertheilung  der  Staatslasten,  eine  zweckgemäße  energische  Verwaltung,
  sorgsam  erwogene  Gesetze,  eine  gerechte  und  pünktliche  Justizpflege,  kurz
alle  die  Garantien)  welche  2  zu  Dem  gemacht,  als  was  es  sich  jetzt  in
harter  Grobe  bewährt  hat,  werden  Euch  fortan  gemeinsame  Güter  sein.

ure  Religion  werde  Ich  ehren  und  schützen.  Die  Diener  der  Kirchen
werden  auch  fernerhin  die  Bewahrer  des  väterlichen  Glaubens  sein.  Euren  Lehranstalten
  werde  Ich  Meine  besondere  Aufmerksamkeit  widmen.

Eure  kriegstüchtige  Jugend  wird  sich  ihren  Brüdern  in  Meinen  —

Staa-