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(Xr. 6541.) Allerhoͤchster Erlaß vom 14. Januar 1867., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Brachtendorfs Mühle an der Flaumbachstraße im Kreise
Zell, des Regierungsbezirks Coblenz, über Alt- und Mittel-Strimmig und
Blankenrath bis Gassenhof an der Lutzerath. Gödenrother Bezirksstraße.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Brachtendorfs Mühle an der Flaumbachstraße im Kreise
Zell, des Regierungsbezirks Coblenz, über Alt= und Mittel-Strimmig und Blanken-
rath bis Gassenhof an der Lutzerath-Gödenrother Bezirksstraßee genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Alt-Strimmig, MittelStrimmig, Reiden-
hausen und Blankenrath das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genammten
Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen ckussermßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des
ür die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Schebung. betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 14. Januar 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel
Gekberte und öffentliche Arbeiten. I
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Könlglichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R v. Decker).