Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 16 — 
  
(Nr. 6556.) Vertrag zwischen Preußen und Mecklenburg · Streliß wegen Ausfuͤhrung einer 
Eisenbahn von Berlin über Neustrelitz nach Stralsund. Vom 31. Dezem- 
ber 1866. 
San Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hobert der 
Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, von dem Wunsche geleitet, die Isenbahn. 
verbindungen zwischen den bederseiigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum 
Behufe einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Legationsrath Paul Ludwig Wilhelm 
Jordan, 
Merhechstien Ech-imenzkegiemngstat Luhwisg August Wilhelm 
eise, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg- 
Strelitz: 
den Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Geheimen Legations- 
rath und Kammerherrn Otto Heinrich Jaspar von Wickede, 
welche, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgenden Vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel 1. 
Die Königlich Preußische und die Großherzoglich Mecklenburg. Strelitzsche 
Regierung erklären sich gereigt und bereit, den Bau einer Eisenbahn ralsche 
Berlin und Stralsund innerhalb Ihrer Staatsgebiete zuzulassen und zu befördem. 
Artikel 2. 
Von dem Grundsatze ausgehend, daß das Unternehmen seinem ganzen 
Zwecke nach als ein Ganzes behandelt und von Einem Punkte aus geleitet und 
Jahrgang 1867. (Nr. 6556.) 32 ver- 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Februar 1867.
	        
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