Contents : Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

 

 

 

Summe  Titel  4  bis  8.

C.  Für  Bauten,  zu  denen  die  Verkaufserlöse  für  disponibel
  werdende  Grundstücke  zur  Verwendung  kommen
(Artikel  IV.  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  30.  Mai  1873).

 

Nichts.

B  t  ag
E  ür  das
Ausgabe.  Etatsjahr
S  1879/80.
Mark.
Zu  sonstigen  Garnisonbauten  in  Elsaß-Lothringen.
2.  Erweiterungsbau  des  Barackenkasernements  auf  dem  Artillerie-Schießplatze
  bei  Hagenau  für  ein  Bataillon  Fuß-Artillerie  einschließlich
des  Stabes  und  der  Offiziere  eines  Regiments  Fuß-Artillerie  212  400
3.  Neubau  einer  Kaserne  nebst  Zubehör  für  ein  Infanterie-Bataillon
EELEIEEE  588  614
Summe  Titel  2  und  3.  801  014
Zur  Umgestaltung  und  Ausrüstung  der  Festun  gen  Cöln,
Coblenz,  Mainz,  Rastatt,  Ulm,  Ingolstadt,  Spandau,  Cüstrin,
Posen,  Thorn,  Danzig,  Königsberg,  Glogau,  Neisse,  Memel,
Pillau,  Colberg,  Swinemünde,  Stralsund,  Friedrichsort,  Sonderburg-Düppel,
  Wilhelmshaven,  sowie  der  Befestigungen  der  unteren
Weser  und  unteren  Elbe,  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  30.  Mai  1873
Artikel  1  und  II  (Reichs-Gesetzbl.  S.  123),  und  zwar:
A.  Für  Bauten.
4.  Fortführung  der  Bauten  an  den  Festungen  im  Westen  Deutschlands  —
Cöln,  Coblenz,  Mainz,  Ulm  und  Ingolstadt  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  6  500  000
5.  Fortführung  der  Bauten  an  den  Festungen  im  Osten  Deutschlands  —
Spandau,  Cüstrin,  Posen,  Thorn,  Königsberg,  Glogau  und
cie.................................·.....·.............·.  13  400  000
6.5ortführung  der  Bauten  an  den  Küstenbefestigungen  —  Danzig,
Memel,  Pillau,  Colberg,  Swinemünde,  Stralsund,  Sonderburg-Düppel,
  untere  Weser  und  untere  Elbbe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  —
7.  Fortführung  der  Bauten  an  den  Befestigungen  der  Kriegshäfen
Friedrichsort  und  Wilhelmshagen  1  500  000
8.  B.  Für  Geschütze  und  Munitio  .  .  .

21  400  000