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Die Fahrzeuge, welche, ohne den Strom oberhalb des Hafens von Sulina
afen einnehmen, haben
bgaben zu zahlen.
aufwärts zu befahren, ihre Ladun
nur die in der nachstehenden Tabelle näher bezeichneten
Fahrzeuge
in dem gedachten
Betrag der per Tonne zu zahlenden Abgaben bei einer Tiefe
an der Mündung
Von mehr als 30 und wenigstens
100 Tonnen
Von wenigstens 100 Tonnen
und hochstens 150 Tonnen
Von mehr als 150 Tonnen
und 200 Tonnen nicht übersteigndod
Von mehr als 200 Tonnen
und 250 Tonnen nicht übersteigend
Von mehr als 250 Tonnen
und 300 Tonnen nicht übersteigend
. ...
Von mehr als 300 Tonnen
Fahrzeuge von 300 Tonnen
oder mehr, welche in Folge
der unzureichenden Tiefe in
der Durchfahrt ihre ganz
Ladung in dem Hafen nicht
einnehmen können
von werbonene 4brPv (6# ol’. 18 * l8
mehr a mehr a mehr a
weriner 8 I11 gzuß2 guß 13 Juß
bis bis bis
10 Lusbent25 zus uz 14 Jus
Frs. Cts. K Fre. Ctr. Fre. Sts. HEre. Ets.f Zra. Cts.
— 500% — 150 — 150
— 90 11301 1180 180 80
— 9901 1 2 15
—11Ü8-84%
—910 SO 2 35
—9901 30] 180 2 2 35
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Artikel 2.
von
mehr als
14 Fuß
bis
15 Fuß
S. Ets.
— 50
180
25
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Dampfboote, die zu einem öffentlichen Unternehmen gehören, besonders zur
Beförderung von msgeere bestimmt sind und nach einem im
Voraus festgesetzten
Plan regelmäßig wiederkehrende Fahrten bewerkstelligen, haben, ohne daß
auf die volle oder theilweise Ladung Rücksicht genommen wird, bei dem Auslaufen
aus dem Strom eine feste Abgabe von sechszig Centimen per Schiffstonne zu
zahlen.
r. 6670.)
45*
von
merr als
15 Jug
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