Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Der  zur  Fertigstellung  der  in  H.  1.  bezeichneten  Erweiterungen,  sowie  zum
Betriebe  derseiben  über  die  Summe  der  bis  jetzt  und  durch  gegenwärtigen  Nachtrag
ur  Ausgabe  autorisirten  Aktien,  Prioritäts-Stammaktien  und  Obligationen  hinaus
ich  noch  etwa  ergebende,  vorläufig  auf  8  Millionen  100,000  Thaler  angenommene
Bedarf  soll,  nachdem  derselbe  der  Staatsregierung  nachgewiesen  sein  wird,  nach
eingeholter  landesherrlicher  Genehmigung  durch  Ausgabe  weiterer  Stammaktien
der  Gesellschaft  oder  durch  Ausgabe  von  Obligationen  beschafft  werden.

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Die  Stammaktien  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  sind,  resp.  werden
„nach  dem  diesem  Statutnachtrage  beigefügten  Schema  ausgefertigt.

Den  bisher  ausgegebenen  Aktien  ist,  und  den  ferner  noch  auszugebenden
Aktien  wird  eine  Serie  von  Dividendenscheinen  und  eine  Anweisung  zum  Empfang
der  nächstfolgenden  Serie  von  Dividendenscheinen  beigegeben.

Die  Aushändigung  einer  neuen  Serie  erfolgt  an  den  Präsentanten  der
betreffenden  Anweisung  gegen  Ablieferung  derselben,  sofern  nicht  digge  en  von
dem  Inhaber  der  Aktien  bei  der  Direktion  unter  Einsendung  der  Aktien  schriftlich
Widerspruch  erhoben  worden  ist.

Im  Falle  eines  solchen,  rechtzeitig  vor  der  Präsentation  der  Anweisung
erhobenen  Widerspruchs  geschieht  die  Aushändigung  an  den  Inhaber  der  Aktie.