Zweck und
Umfang der So-
zietät.
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(Xr. 6628.) Statut für die Klosterfelder Meliorations-Sozietät im Kreise Arnswalde.
Vom 8. April 1867.
Wu Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen, Behufs Melioration der Grundstücke am Klosterfelder Mühlenfließ,
dem Syringfließ und Diebelbrucher Hauptgraben im Kreise Arnswalde, nach
Anhörung der Betheiligten, dem Antrage der Mehrzahl gemäß, auf Grund des
kweletes vom 11. Mai 1853. Artikel 2. (Gesetz-Samml. für 1853. S. 182.),
was folgt:
Um die Thäler am Klosterfelder Mühlenfließ mit den Seitenthälern des
Oyringfließes und des Diebelbrucher Hauptgrabens im Kreise Arnswalde durch
Entwässerung zu verbessern, werden die Besitzer dieser Bruchgrundstücke zu einer
Genossenschaft vereinigt unter dem Namen:
, Klosterfelder Meliorations-Sozietät.“
Die Sozietät hat ihren Sitz in Marienwalde.
§. 2.
Das Meliorationsgebiet besteht für jetzt und vorbehaltlich näherer Fest-
stellung aus einer Fläche von 2270 Morgen 109 Ouadratruthen.
Die Grundstücke sind auf der Karte des Geometers Kosack aus den Jahren
1858/59. verzeichnet und gehören davon:
a) zur Feldmark Klosterfelde . . 76 Morgen 159 Quadratruthen,
b) .Kolonie Diebelbrucchr 651 — 24 - «
e) zum Königlichen Domainenvorwerk
Bernse .. 331 Q 9
d) zum HKöniglichen Domainenamt
Marienwale . . . . . . . . 128 41
e) zur Kolonie Hagelfelde 84 144
4))Soringnge . . . .. 136 86
6) . Feldmark Kölzig . .. 31 173
h) bäuerlichen Feldmark Marienwalde 23 141
i) zum Dorfe Bernsee . . . . . . 6 52
in Summa 2270 Morgen 109 Quadratrukhen-