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bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. (Gesetz Samml. S. 505.) zur
Anwendung kommen soll.
Perlin, den 27. April 1867.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6642.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1867., betreffend die Behandlung der aus den
Herzogthümern Schleswig und Holstein eingehenden Gesuche um Legiti-
mation außerehelich erzeugter Kinder und um Adoption, sowie wegen Um-
legung der Jurisdiktion.
A½# Ihren Bericht vom 30. April d. J. bestimme Ich, daß die aus den
Herzogthümern Holstein und Schleswig eingehenden Gesuche um Legitimation
außerehelich erzeugter Kinder und um Adoption, sofern es sich dabei nicht um
Annahme oder Führung eines adeligen Namens handelt, sowie die aus den ge-
dachten Herhosthümern eingehenden Gesuche wegen Umlegung der Jurisdiktion
Meiner Entscheidung nicht ferner unterbreitet, vielmehr von Ihnen auf Grund dieser
generellen ächtigung selbstständig erledigt werden sollen.
7.
Berlin, den 4. Mai 186 #
Wilhelm.
Gr. zur Lippe.
An den Justizminister.
Rebigirt im Büreau des Staats- Ministeriums.
Berlin, gebruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).