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(Nr. 6666.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Mai 1867., betreffend die Anwendung der Vor-
schriften des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. Novem-
ber 1838. auf die von dem Bahnhofe Dürrenberg der Thüringischen
Eisenbahn nach der gleichnamigen Saline herzustellende Eisenbahn.
A# Ihren Bericht, vom 30. April d. J. bestimme Ich, daß die Vorschriften des
Gesetzes über die Eisenbahn- eUmternehmungen vom 3. November 1838., nament-
lich soweit dieselben das Recht zur Expropriation der für den Eisenbahnbau er-
forderlichen Grundstücke, sowie das gpu sur vorübergehenden Benutzung fremder
Grundstücke betreffen, auf die von der Sall ine Dürren! erg nach dem gleichnamigen
Bahnhofe der Thüringischen Eisenbahn herzustellende Esendapn zur Anwendung
kommen sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 4. Mai 1867.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6667.) Genehmigungs-Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der Thüringischen
Eisenbahngesellschaft. Vom 8. Mai 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Thüringische Essenbahnge elschast in der Generalversammlung
ihrer Aktionaire vom 28. Marz 1867. B hert er Erweiterung und Verbesserung
der Bahnanlagen und Jeerieolh ncunoeht der erleluung von Doppelgeleisen
und der Vermehrung der Betriebsmittel die Erhöhung ihres Anlagekapitals um
(2,250,000 Thaler und in Folge dessen den anliegenden Statutnachtrag beschlossen
hat, jwolln Wir dem letzteren Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch
ertheilen
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammüung t veröffentlichen.
risndlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
gönigllten Insiegel.
Gegeben Berlin, den 8. Mai 1867.
(I. )Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
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