Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  989  —
Provinz  Brandenburg,  Regierungsbezirk  Potsdam.

Zinskupon
zu  der
Kreis-Obligation  des  Teltower  Kreises
Littr  .p-i.
IV.  Serie
über  Thaler  zu  ..  .  ..  Prozent  Zinsen
uͤber
.......  Thaler.......Silbetgrvfehen.
Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zeit  vom  #nnn..  bis.  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten
  Kreis  ·  Obligation  für  das  Halbjahr  vom  ..  .  .  .  ..  .  ..  bis  ..........
mit  (in  Buchstaben)  .  ....  .  .  ..  Thalern  ..  .  .  .  .  .  .  .  Silbergroschen  bei  der  Teltower
  Kreis·Kommunalkasse  zu  Berlin.
..........  ,dea..-ss18..

Die  kreisständische  Kommission  für  die  Chausseebauten
im  Teltower  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungüeig  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Brandenburg,  Kegierungobezirb  Dotsdam.

Talon

zur
Kreis-Obligation  des  Teltower  Kreises
IV.  Serie.

Der  Inhaber  dieses  Talons  —i  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Teltower  Kreises  IV.  Seri

Littr.  .....  %  .  über.  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  e  Serie  Zinskupons  für  die  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Teltower

Kreis-Kommunalkasse  zu  Berlin  nach  Maaßgabe  der  diesfälligen  in  der  Obligation
  enthaltenen  Bestimmungen.

.  .  ..  den  .  .  ten  ..  ...  18..
Die  kreisständische  Kommiss  ion  für  die  Chausseebauten
im  Teltower  Kreise.

 

(N.  7237—7238.)  Tr.  7238.)