Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  76.  —

 

(Nr.  7252.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  fünfprozentiger
Berliner  Stadt-Obligationen  im  Betrage  von  2,000,000  Thalern.  Vom
28.  Oktober  18668.  "

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ##.

Nachdem  der  Magistrat  Unserer  Haupt=  und  Residenzstadt  Berlin  mit
Zustimmung  der  Stadtverordneten-Versammlung  darauf  angetragen  hat,  zur
Bestreitung  der  Kosten  der  in  den  nächsten  Jahren  in  Aussicht  stehenden  Erweiterungsbauten
  der  städtischen  Gasanstalten  und  anderer  für  die  letzteren  erforderlichen
  Aufwendungen  ein  neues  Anlehen  von  zwei  Millionen  Thaler  aufnehmen
und  zu  diesem  Lwecke  auf  den  Inhaber  lautende,  mit  Zinskupons  versehene
Stadt.  Obligationen  ausgeben  zu  dürfen,  ertheilen  Wir  in  Gemäßheit  des  F.  2.
des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  wegen  Ausstellung  von  Papieren,  welche  eine
Zahlungsverpflichtung  an  jeden  Inhaber  enthalten,  durch  gegenwärtiges  Privilegium
  zur  Ausstellung  von  zwei  Millionen  Thaler  Berliner  Stadt  Obligationen,
„welche  nach  dem  anliegenden  Schema,  und  zwar:

in  1000  Stück  a  500  Thaler
5000  -  200
é.  500)  à  100

—  500,000  Thaler,

—  1,000,000
—  500,000

Summa  2,000),000  Thaler,

auszufertigen,  mit  fünf  vom  Hundert  jährlich  zu  verzinsen  und,  von  Seiten  der
Gläubiger  nicht  kündbar,  nach  dem  festgestellten  Tilgungsplane  durch  Verloosung
oder  Ankauf  in  den  Jahren  1872.  bis  spätestens  1897.  zu  amortisiren  sind,  übrigens
  aber  von  der  Stadt  vor  Ablauf  von  für  Jahren  nach  Beginn  der  Emission
nicht  gekündigt  werden  sollen,  mit  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter,  Unsere  landesherrche
  Genehmigung)  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in

nsehung  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  Seitens  des  Staates  zu  bewilligen.


Jahrgang  1808.  (Nr.  7252.)  142  Ur-Ausgegeben

  zu  Berlin  den  7.  Dezember  1868.