(Nr. 6982.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thaler zur
Deckung von Vorschüssen für Eisenbahnanlagen, zur Beschaffung von
Betriebsmitteln für bereits bestehende Eisenbahnen und zur Erweiterung
des Eisenbahnnetzes. Vom 17. Februar 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
sunende b mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was
olgt:
5. 1.
Es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel gewährt:
1) für die Vollendung der Eisenbahn von Göttingen nach Ahrenshausen
Behufs Einmündung in die von der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn-
gee lschaft von Halle über Witzenhausen und Münden nach Kassel 4
auende Eisenbahn, it: 259,000 Thlr.
2) für den Weiterbau der Eisenbahn von Northeim bis
ur ehemaligen Landesgrenze in der Richtung auf
dordhausen nebst Zweigbahn von Herzberg nach
Osterode und weiter bis zur Braunschweigischen
Grenze, it:: . .. . . .. . 2,751,000
3) für die Vermehrung des Betriebsmaterials der Han-
noverschen Eisenbahnen, für den Umbau und die
Erweiterung des Bahnhofes zu Hannover, für son-
stige Ergänzungsbauten auf den Bahnhöfen, für
Wärter= und Beamtenwohnhäuser, Telegraphen-
einrichtungen u. s. w., sowie zur Vervollständigung "
des zweiten Bahngeleises, nit: ... 3,308,000
4) zur Vollendung der Bebra-Hanauer Eisenbahn ein-
schließlich des Ersatzes für Herstellung des zweiten
Geleises auf der Mäin.Weser.Eisenbahn mit . . . . .. 3,000,000
5) für den Bau einer Eisenbahn von Elm nach Gmün-
den it:t:::n 3)000,0000
6) zur Deckung der zu Ergänzungsbauten und zur Ver-
mehrung des Betriebsmaterials der Naßauischen
Eisenbahn schon früher verwandten 1,518,240 Thlr.
und des gleichfalls zum Theil verausgabten Bedarfes
von 1867. mit 715/833 Thalern, zusammen rund mit 2,234,000
7) für den Bau einer Zweigbahn von Limburg nach
Hadamar nt: 380,000.
Latus. 14,933,000 Thlr.
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