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Drovinz Preußen, Negicrungebezirk Gumbinnen.
Obligation
des
Ragniter Kreises
Littr. —*½d8 .
IV. Emission
über
9 luf Grund der unterm . . . . . . . . . . . . . . . . . .. genehmigten Kreistagsbeschlüsse
vom 8. Juni 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 111,800 Thalern be-
kennt sich der kreisständische Finanzausschuß für den Chausseebau des Ragniter
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ... . . . . ...·
Thalern Preußisch Kurant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden
und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 111,800 Thalern geschieht vom
Jahre 1869. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs
der Zinsen von den getilgten Schuldraten.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch gößere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch-
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Cinen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtzblatte der
Königlichen Regn ung zu Gumbinnen, sowie in einer zu Gumbinnen und in einer
zu Königsberge heinenden Zeitung und in dem Staatsanzeiger. «
Biszude-1Tage,wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli jeden Jahres,
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinset. « Di
ie