Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 1062 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Erster bis ..... . .. Jinskupon .. Serie 
zu der 
Kreis= Obligation des Ragniter Kreises 
IV. Emission 
Littr. .. ... M . ... 
über . . . . . . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
uͤber 
. . . ... Thaler .. . . . .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons einpfangt Legen dessen Rückgabe= in der 
64 vom nnnn bis resp, vomn 
bis . .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis= Obligation 
für das Halbjahr odor . . . . . .. bis ........ . . . .. mit (in Buchstaben) 
.......... Thaern Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Ragnit 
b, den ... 18 
Der kreisständische Finanzausschuß für den Chausseebau 
im Ragniter Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jabren, vom 
Ablauf des Kalenderiahres der Fälligkeit ab 
Herechnet, erhoben wird. 
  
Drovinz Dreußen, Negicrungebczirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Ragniter Kreises 
IVy. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Ragniter Kreises 
Littr. % über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .##e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Ragnit, sofern nicht von dem als solchen legitimirten In- 
haber der Obligation rechtzeitig dagegen dersprach erhoben ist. 
... ... . ... b den 1 . .. 
Der kreisständische #nnmiuuscns für den Chausseebau 
im Ragniter RKreise. 
—ffl— — 
(Nr. 7268.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.