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(Nr. 6983.) Privilegium wegen fernerer Emission von 1,000,000 Thalern fünfprozentiger
Prioritäts-Obligationen 1II. Emission der Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft.
Vom 18. Januar 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
Nachdem die Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft beschlossen hat, Behufs
Erweiterung der Anlagen und Vermehrung der Betriebsmittel im Anschluß an
die durch Erlaß des Oberpräsidiums für Schleswig. Holstein vom 21. November
1866. genehmigte Prioritätsanleihe II. Emission von der in den Bedingungen
dieser Anleihe, welche durch den ferneren Erlaß des Oberpräsidiums für Schleswig-
Holstein vom 15. Januar 1867. genehmigt sind) ihr vorbehaltenen Befugnh,
ihr Anlagekapital zu dem bezeichneten Zwecke um eine fernere Summe von
1,000,000 Thaler durch Ausgabe von fünfprozentigen Hrrorttäts, Obltgationen
II. Emission zu vermehren, Gebrauch zu machen, wollen Wir in Gemäßbeit de
9 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz Samml. für 1833. S. 75. ff.)
urch gegenwärtiges Privilegium die Emission der erwähnten Obligationen unter
den nachstehenden Bedingungen genehmigen.
K. 1.
Die Emission der Obligationen erfolgt unter den in den vorgedachten, durch
Erlaß des Oberpräsidiums für Schleswig-Holstein vom 15. Januar 1867. ge-
nehmigten Bedingungen zur Emittirung von 2,/500,000 Thalern fünfprozentiger
Altona-Kieler Prioritäts-Obligationen II. Emission enthaltenen Bestimmungen,
welche, soweit nicht im Nachstehenden eine Aenderung fengestelt wird, auf die
nach gegenwärtigem Privilegium zu emittirenden 1,000,000 Thaler fünfprozentiger
gleichnamiger Obligationen dergestalt vollständige Anwendung finden, daß die neu
zu emittirenden Obligationen mit den bereits emittirten völlig gleiche Rechte haben.
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Die zu emittirenden Obligationen werden im Anschluß an die nach den
mehrerwähnten, unterm 15. Januar 1867. genehmigten Bedingungen ausgefertig-
ten Obligationen in Apoints zu 100 und 500 Thalern unter den fortlaufenden
Nummern, und zwar:
500,000 Thaler in Apoints von 100 Thalern unter den Nummern 15/001—20,000.
500,000 - 500 - - - 20,001 -21,000.
sstempelfrei nach dem anliegenden Schema A. ausgefertigt und mit Zinskupons,
sowie mit Empfangsanweisung für die folgende Serie derselben (Talon) nach den
weiter beiliegenden Schemas B. und C. versehen.
Auf der Rückseite der Obligationen werden sowohl dieses Privilegium, als
die von dem Oberpräsidium für Schleswig-Holstein durch Erlaß vom 15. Januar
1867. genehmigten Bedingungen zur Emittirung von 2,500,000 Thalern fünf-
prozentiger Altona-Kieler #uzritats.Obligationen II. Emission abgedruckt. Di
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