Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 6983.) Privilegium wegen fernerer Emission von 1,000,000 Thalern fünfprozentiger 
Prioritäts-Obligationen 1II. Emission der Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft. 
Vom 18. Januar 1868. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem die Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft beschlossen hat, Behufs 
Erweiterung der Anlagen und Vermehrung der Betriebsmittel im Anschluß an 
die durch Erlaß des Oberpräsidiums für Schleswig. Holstein vom 21. November 
1866. genehmigte Prioritätsanleihe II. Emission von der in den Bedingungen 
dieser Anleihe, welche durch den ferneren Erlaß des Oberpräsidiums für Schleswig- 
Holstein vom 15. Januar 1867. genehmigt sind) ihr vorbehaltenen Befugnh, 
ihr Anlagekapital zu dem bezeichneten Zwecke um eine fernere Summe von 
1,000,000 Thaler durch Ausgabe von fünfprozentigen Hrrorttäts, Obltgationen 
II. Emission zu vermehren, Gebrauch zu machen, wollen Wir in Gemäßbeit de 
9 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz Samml. für 1833. S. 75. ff.) 
urch gegenwärtiges Privilegium die Emission der erwähnten Obligationen unter 
den nachstehenden Bedingungen genehmigen. 
K. 1. 
Die Emission der Obligationen erfolgt unter den in den vorgedachten, durch 
Erlaß des Oberpräsidiums für Schleswig-Holstein vom 15. Januar 1867. ge- 
nehmigten Bedingungen zur Emittirung von 2,/500,000 Thalern fünfprozentiger 
Altona-Kieler Prioritäts-Obligationen II. Emission enthaltenen Bestimmungen, 
welche, soweit nicht im Nachstehenden eine Aenderung fengestelt wird, auf die 
nach gegenwärtigem Privilegium zu emittirenden 1,000,000 Thaler fünfprozentiger 
gleichnamiger Obligationen dergestalt vollständige Anwendung finden, daß die neu 
zu emittirenden Obligationen mit den bereits emittirten völlig gleiche Rechte haben. 
il’o 
Die zu emittirenden Obligationen werden im Anschluß an die nach den 
mehrerwähnten, unterm 15. Januar 1867. genehmigten Bedingungen ausgefertig- 
ten Obligationen in Apoints zu 100 und 500 Thalern unter den fortlaufenden 
Nummern, und zwar: 
500,000 Thaler in Apoints von 100 Thalern unter den Nummern 15/001—20,000. 
500,000 - 500 - - - 20,001 -21,000. 
sstempelfrei nach dem anliegenden Schema A. ausgefertigt und mit Zinskupons, 
sowie mit Empfangsanweisung für die folgende Serie derselben (Talon) nach den 
weiter beiliegenden Schemas B. und C. versehen. 
Auf der Rückseite der Obligationen werden sowohl dieses Privilegium, als 
die von dem Oberpräsidium für Schleswig-Holstein durch Erlaß vom 15. Januar 
1867. genehmigten Bedingungen zur Emittirung von 2,500,000 Thalern fünf- 
prozentiger Altona-Kieler #uzritats.Obligationen II. Emission abgedruckt. Di 
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