Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 91 — 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Darkehmer Kreises 
— — 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
. . . ... . .. Thaler ... . . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
get —-.— ——.. . .... biss. resp. vom . .ten . . . . .. 
............ und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
"66 das Halbjahr vom .. . . . . . . . bis. mit (in Buchstaben) 
. . . ... Thalern ... .. . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse 
zu Darkehmen. 
Darkehmen, den . .ten 18. 
Die ständische Finanz-Kommission für den Chausseebau 
im Darkehmer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerbalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Jr. 6991.) Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.