Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Prooinz Preußen, Negicrungebezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Darkehmer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Darkehmer Kreises 
Littr. . . ... — über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Wi zu Darkehmen, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch er- 
hoben ist. 
Darkehmen, den m . . . .. 18. 
Die ständische Finanz-Kommission für den Chausseebau 
im Darkehmer Kreise. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gehelmen Ober-Sofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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