Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  183  —
Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Königeberg.

Zinskupon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Königsberger  Landkreises
II.  Emission

Lillr.  WE
über  .  .  .  .  .  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
.....  Thaler  .....  Stlbergrofcheu.

vom..........  bö..............................
und  spclerbin  die  Zinsen  der  vorhenanmtem-  Rreis.  cligation  fürd  2  Halbjahr
vom

............  ismit(1nBucl)stabm)Thale1-n
..........  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Königsberg.
Koönigsberg,  den  ..  ten  .  ....  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Bau  der  Chausseen  im
Königsberger  Landkreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  der
Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden  Kalenderjahres
  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Preußen,  Negicrungsbezirk  Königeberg.

Dalon

zur
Kreis-Obligation  des  Königsberger  Landkreises
II.  Emission.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Königsberger  Landkreises  II.  Emission
Littr.  ....über.  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  ..4  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Königsberg.
Königsberg,  denn  .  .  ....  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Bau  der  Chausseen  im
Königsberger  Landkreise.

 

Fr.  MBB—7004.)  (Nr.  7004.)