Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 203 — 
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Oppeln. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Falkenberger Kreises 
II. Emission 
Littr.. M... 
über . . . . Thaler zu vier Prozent Zinsen 
uͤber 
. .. .. . . .. Thaler ... . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom 2. bis 15. Januar, resp. vom 1. bis 15. Juli und späterhin die Zinsen 
der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom . . . . . . . . . . .. bis 
..... . . . . . .. mit (in Buchstãben) .... ... . .. Thalern .. . .. Silbergroschen bei 
der Kreis-Chausseebaukasse zu Falkenberg. 
Falkenberg, den ten .... . . ... 18.. 
Die ständische Kommission fuͤr den Chausseebau im Falkenberger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
(Nr. 7012.) Pro-
	        
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