Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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alsdann,  wenn  sie  hier  keine  Abhülfe  finden,  auf  diplomatischem  Wege  Behufs
der  Entscheidung  der  Centralbehörde  geltend  zu  machen.

Gleichergestalt  sind  Beschwerden  über  die  Staatsanwaltschaft  zunächst  bei
dem  vorgesetzten  Beamten  der  Staatsanwaltschaft  anzubringen.

Artikel  18.

Die  Dauer  der  gegenwärtigen  Uebereinkunft  wird  zunächst  auf  zwölf  Ouer
vom  1.  April  1868.  an  gerechnet,  festgesetzt.  Vom  1.  April  1878.  an  steht
jedem  Theile  die  Kündigung  offen,  mit  der  Wirkung,  daß  nach  Ablauf  des
nächsten  Kalenderjahres  nach  demjenigen,  in  welchem  die  Kündigung  erfolgt,  die
Uebereinkunft  erlischt.

Mit  der  Publikation  der  gegenwärtigen  Uebereinkunft  werden  alle  älteren
Verträge,  welche  über  den  nämichen  Gegenstand  mit  den  ehemaligen  Regierungen
der  neuerdings  mit  der  Preußischen  Monarchie  vereinigten  Landestheile  abgeschlossen
worden  sind,  insbesondere  die  im  Jahre  1815.  mit  der  Hannoverschen  Regierung
über  die  Auslieferung  der  Verbrecher  u.  s.  w.  abgeschlossene  Konvention  nebst
der  dazu  unter  dem  16.°23.  Oktober  1841.  verabredeten  Deklaration,  sowie  die
zwischen  der  Großherzoglich  Oldenburgischen  und  der  Landgräflich  Hessischen  Regierung
  getroffene  Uebereinkunft  wegen  Verhütung  und  Bestrafung  der  Forstfrevel  2c.
vom  29.  Mai  1840.  als  erloschen  angesehen.

Zu  Urkund  dessen  ist  vorstehende  Ministerial-Erklärung  ausgefertigt  worden,
  um  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  der  Großherzoglich  Oldenburgischen
Regierung  ausgetauscht  zu  werden.

Berlin,  den  25.  März  1868.

Der  Königlich  Preußische  Präsident  des  Staatsministeriums  und
Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Gr.  v.  Bismarck-Schönhausen.

V.  ssiehende  Erklärung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  entsprechende  Erklärung
des  Großherzoglich  Oldenburgischen  Staatsministeriums  vom  12.  März  1868.
ausgetauscht  worden  ist,  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  25.  Mätz  1868.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Im  Auftrage:
v.  Thile.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).