Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Ragnit, den nnnnn 18.. 
Der kreisständische Finanzausschuß für den Chausseebau im Ragniter Kreise. 
Drovinz Preußen, Kegierungebezirk Gumbinnen. 
(Erster bis) insku pon . Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Ragniter Kreises 
III. Emission 
Littr. .. ... M . ... 
übber . . .. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
. über 
.......... ThalerSilbergkofchem 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
E und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vvo bis .. . .. . . .. .... mit (in Buchstaben) 
........ haernSilbergroschenbeiderKreis-KommunalkassezuRagnit. 
Ragnit,den..«"............... 18.. 
Der kreisständische Finanzausschuß für den Chausseebau im Ragniter Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erboben wird. 
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