Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 356 — 
Iweiter Nachtrag 
zum 
Statute der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft. 
Einziger Artikel. 
« Die Bestimmung im §. 1. des am 13. November 1865. Allerhöchst bestä- 
tigten Nachtrages zum Statut der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft, 
betreffend die Erweiterung des Unternehmens der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn- 
gesellschaft kuf den Bau und den Betrieb anderer Eisenbahnlinien, wird Betreffs 
der sub III. daselbst angegebenen Linie: 
Dvon Emanvelsegen über Paprotzan und Pleß nach Diedzitz zum An- 
schlusse an die Kaiser Ferdinands Nordbahn mit einer Jweigbahn von 
Paprotzan nach Mittel-Lazisk und Trautscholdsegengrube zum Anschluß 
an diese Grube und an die Wilhelmsbahn“ 
hierdurch dahin geändert: 
„durch eine Linie, welche von Emanuelsegen über Kobier und Pleß nach 
Diedzitz zum Anschlusse an die Kaiser Ferdinands Nordbahn mit einer 
Zweigbahn von einer in der Gegend von Tichau projektirten Station 
nach Miteel öazisr und Trautscholdsegengrube zum Anschluß an diese 
Grube und an die Wilhelmsbahn führt.“ 
  
(Nr. 7060.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1868., betreffend die Aufhebung des in 
der vormals Bayerischen Enklave Kaulsdorf seither entrichteten Floßzolles. 
A## Ihren Bericht vom 27. d. M. bestimme Ich, daß der in der vormals 
Bayerischen Enklave Kaulsdorf im Regierungsbezirke Erfurt seither zu entrichtende 
Floßzoll vom 1. Mai d. J. ab nicht ferner erhoben werde. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 30. März 1868. " 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerri 
(N. v. Decker).
	        
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