Metadata : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

verkaufen,  feil  zu  halten,  und  daß  diese
Beguͤnstigung,  der  entgegenstehenden  Ver—
ordnung  vom  zosten  Januar  1811.  un—
geachtet,  bis  jetzt  bestanden  habe;  ferner
durch  das  Anfuͤhren,  daß  auch  in  mehreren
Staͤdten  der  alten  Lande  noch  jetzt  ein  ähnlicher
  Vorzug  für  ihre  Kaufleute  und  Innungsverwandte
  bestehe,  wurde  die  Frage
veranlaßt:  ob  eine,  dergleichen  Herkommen
gänzlich  abschaffende  gesetzliche  Bestimmung,
wie  in  dem  Entwurfe  neuer  Innungs-Artikel
  ausgesprochen  sey,  ohne  Weiteres  angenommen
  werden  könne?  Man  war  zweifelhaft,
  ob  jener  Vorzug  sich  auf  ein  Privilegium
  der  Stadt  oder  nur  einzelner  Special-Innungs-Artikel
  stütze,  und  obgleich
von  mehreren  Seiten  die  Ansicht  aufgestellt
wurde,  daß  jeden  Falls  das  kaufende  Publikum
  mehr  als  die  einzelnen  Handelsleute
zu  berucksichtigen  wären,  so  glaubten  doch
18.  Stimmen  gegen  8.,  jene  allgemeine  gesetdliche
  Bestimmung  nicht  ohne  weiteres  annehmen
  zu  können,  sondern  zunächst  auf  Untersuchung
  und  Mittheilung  der  näheren
Verhaltnisse,  ob  wohlerworbene  und  nicht
zu  nehmende  Privilegien  entgegen  stehen?
antragen  zu  müssen.  Z

2)  Die  in  der  ein  und  sechzigsten  Sitzung
  auögesetzten  Fragen:  ob  allen  Innungsverwandten
  die  Niederlassung  auf  dem  Lan-257



de2  und  allen  Landmeistern  das  Halten  von
Gesellen  zu  gestatten  sey  wurden,  nach
nochmaligen  Discussionen,  durch  18.  Stimmen
  gegen  8.  bejahend  beantwortet.  Unter
letzteren  befanden  sich  7.  städtische  Deputirte
und  1.  aus  einem  andern  Stande;  da  sich
nur  im  Ganzen  8.  städtische  Deputirte  anwesend
  befanden,  mithin  unter  ihnen  Einstimmigkeit
  nicht  vorhanden  war,  so  konntenach
  F.  83.  bis  85.  des  Grundgesetzes,  eine-Curiat-Stimme,
  obgleich  einige  auf  solche
antrugen,  nicht  zugelassen  werden.

3)  Zu  der  bey'm  Entwurfe  der  neuen
Innungs=  Artikel  vorgeschlagenen  jährlichen
Ausstellung  der  vorzüglicheren  Arbeiten  und
Austheilung  von  Prämien,  verwilligte  der
Landtag  durch  Stimmenmehrheit  jährlich  roo
rthlr.,  Falls  diese  Summe  erforderlich  seyn
sollte.  «

Hierauf  wurden  alle  diejenigen  Paragraphen
des  Entwurfs,  welche  nach  den  Beschluͤssen
in  den  vorigen  Sitzungen  angenommen  und
welche  nicht  angenommen  worden,  nochmals
kuͤrzlich  zusammengestellt,  und  sodann  die
Sitzung,  nachdem  ein  Abgeordneter  aus  dem
dritten  Stande  sich  wegen  dringender  Ge—
schaͤfte  in  seiner  entfernten  Heymath  und
eingetretener  haͤuslicher  Verhaͤltnisse  beur—
laubt  hatte,  nach  2.  Uhr  Nachmittags  ge—
schlossen.