verkaufen, feil zu halten, und daß diese
Beguͤnstigung, der entgegenstehenden Ver—
ordnung vom zosten Januar 1811. un—
geachtet, bis jetzt bestanden habe; ferner
durch das Anfuͤhren, daß auch in mehreren
Staͤdten der alten Lande noch jetzt ein ähnlicher
Vorzug für ihre Kaufleute und Innungsverwandte
bestehe, wurde die Frage
veranlaßt: ob eine, dergleichen Herkommen
gänzlich abschaffende gesetzliche Bestimmung,
wie in dem Entwurfe neuer Innungs-Artikel
ausgesprochen sey, ohne Weiteres angenommen
werden könne? Man war zweifelhaft,
ob jener Vorzug sich auf ein Privilegium
der Stadt oder nur einzelner Special-Innungs-Artikel
stütze, und obgleich
von mehreren Seiten die Ansicht aufgestellt
wurde, daß jeden Falls das kaufende Publikum
mehr als die einzelnen Handelsleute
zu berucksichtigen wären, so glaubten doch
18. Stimmen gegen 8., jene allgemeine gesetdliche
Bestimmung nicht ohne weiteres annehmen
zu können, sondern zunächst auf Untersuchung
und Mittheilung der näheren
Verhaltnisse, ob wohlerworbene und nicht
zu nehmende Privilegien entgegen stehen?
antragen zu müssen. Z
2) Die in der ein und sechzigsten Sitzung
auögesetzten Fragen: ob allen Innungsverwandten
die Niederlassung auf dem Lan-257
de2 und allen Landmeistern das Halten von
Gesellen zu gestatten sey wurden, nach
nochmaligen Discussionen, durch 18. Stimmen
gegen 8. bejahend beantwortet. Unter
letzteren befanden sich 7. städtische Deputirte
und 1. aus einem andern Stande; da sich
nur im Ganzen 8. städtische Deputirte anwesend
befanden, mithin unter ihnen Einstimmigkeit
nicht vorhanden war, so konntenach
F. 83. bis 85. des Grundgesetzes, eine-Curiat-Stimme,
obgleich einige auf solche
antrugen, nicht zugelassen werden.
3) Zu der bey'm Entwurfe der neuen
Innungs= Artikel vorgeschlagenen jährlichen
Ausstellung der vorzüglicheren Arbeiten und
Austheilung von Prämien, verwilligte der
Landtag durch Stimmenmehrheit jährlich roo
rthlr., Falls diese Summe erforderlich seyn
sollte. «
Hierauf wurden alle diejenigen Paragraphen
des Entwurfs, welche nach den Beschluͤssen
in den vorigen Sitzungen angenommen und
welche nicht angenommen worden, nochmals
kuͤrzlich zusammengestellt, und sodann die
Sitzung, nachdem ein Abgeordneter aus dem
dritten Stande sich wegen dringender Ge—
schaͤfte in seiner entfernten Heymath und
eingetretener haͤuslicher Verhaͤltnisse beur—
laubt hatte, nach 2. Uhr Nachmittags ge—
schlossen.