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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation bes Sensburger Kreises
II. Emission
Littr. ————-p- über Thaler zu fünf Prozent Jinsen
über. Thaler .. . . . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinstpons mpfanst gegen dessen Nückgabe in der
Zeit vom.......................·.... .. resp. vom
............... 1 8. und späterhin die
Zue- der vorbenannten * Dbit gatien fer- das Halbjahr vom . . . . .. ......
.................... Imtmuchstaenshalekn
................ Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Sensburg.
Sensburg, den 1HnHnn . . .. 18.
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten
im Sensburger Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbctrag nicht Ponerhol Ver ahren zades
Fägigeit, vom Schlusse des betreffenden Ka-
enderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Drovinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Sensburger Kreises
II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Sensburger Kreises II. Emission
Littr. ... Über. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ..“ Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Sensburg.
Sensburg, den nnn . . .. 18.
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten
im Sensburger Kreise.
(Nr. 7074—7075.) (Nr. 7075.)